Allgemeine Hinweise & Tarife

Unsere aktuellen Tarife

Seit 1. April 2018 gelten in unserer Praxis folgende Tarife (Tarifkennziffern in Klammer):

  • Osteopathische Behandlung (Tarifcode 1203): 18.00 CHF/pro 5 min.


Die Osteopathie als Erstversorger im Gesundheitswesen benötigt keine ärztliche Verordnung.


Hinweise für Helsana-Versicherte

Aktuell arbeiten wir nicht mehr mit den Versicherungsgesellschaften der Helsana Gruppe sowie der Visana Versicherung zusammen. Patienten mit einer Zusatzversicherung bei Versicherungsgesellschaften der Helsana Gruppe sowie der Visana Versicherung werden selbstverständlich gerne weiter als Privatpatienten/Selbstzahler bei uns behandelt.

Patienteninformation des Schweizerischen Verbands der Osteopathen (PDF-Download)


Terminabsagen

Bitte informieren Sie uns 24 Stunden im Voraus, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können.
Ansonsten müssten wir Ihnen diesen verrechnen.
 

Fragen & Antworten

Untenstehend finden Sie weitere allgemeine Hinweise und Antworten auf Fragen zu Behandlungen, Abrechnungen, Krankenkassen und Administrativem.
 

Wie lange dauert eine Behandlung?

Eine osteopathische Behandlung dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten, abhängig von der individuellen Behandlung und der Problematik.

Nach drei- bis sechsmaliger Behandlung – je nach Befund - sollte eine deutliche Verbesserung des Beschwerdebildes erreicht worden sein, wobei die ersten Termine zeitlich eher enger beieinander liegen, die weiteren Termine in grösseren zeitlichen Abständen erfolgen.

An wen richtet sich die Osteopathie?

Grundsätzlich richtet sich die Osteopathie an Menschen jeden Alters und jeder Konstitution. Besondere Schwerpunkte setzt unsere Praxis bei Säuglingen, Kleinkindern und Babys sowie Frauen während der Schwangerschaft sowie davor und danach.

Kann man die Osteopathie mit einer anderen Behandlung oder der Schulmedizin kombinieren?

Grundsätzlich ist eine Kombination mit anderen Therapieformen möglich, sie kann sogar in bestimmten Fällen von Vorteil sein. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass eine Kombination nicht dazu führt, dass die Wirkung der osteopathischen Behandlung beeinträchtigt wird.

Eine Zusammenarbeit mit der Schulmedizin steht grundsätzlich nichts im Wege, wird sogar in bestimmten Fällen erwünscht. Sollte zudem eine Behandlung seitens der Osteopathie nicht möglich sein, werden wir Sie gerne an kompetente medizinische Fachleute weiterleiten.

Werden die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen?

Die Osteopathie wird als direkte Therapieform auch ohne ärztliche Verordnung in der Regel im Rahmen der Zusatzversicherung (Natur- und Komplementärtherapie) übernommen. Die Höhe des Rückerstattungsbetrages variiert dabei allerdings von Kasse zu Kasse. Wir bitten Sie daher, bezüglich einer Rückerstattung persönlich und idealerweise vor der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache zu halten.

Bitte beachten Sie, dass wir aktuell nicht mehr mit den Versicherungsgesellschaften der Helsana Gruppe zusammenarbeiten, d.h. bei diesen Krankenkassen erhalten Sie keine Rückvergütung für Ihre Behandlungen. Patienten mit einer Zusatzversicherung bei Versicherungsgesellschaften der Helsana Gruppe werden selbstverständlich gerne weiter als Privatpatienten/Selbstzahler bei uns behandelt.